VGH Bayern - Beschluss vom 04.10.2017 1 ZB 15.1673
Normen:
BauNVO § 4; BauNVO § 6 Abs. 2 Nr. 8; BayBO Art. 76 S. 2; GastG § 1 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG München, vom 19.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 K 13.295
Nutzungsuntersagung für die Unterhaltung einer kerngebietstypischen Vergnügungsstätte; Kennzeichnung der Vergnügungsstätte als bauplanungsrechtlicher Nutzungsbegriff durch kommerzielle Freizeitgestaltung und Amüsierbetrieb; Beurteilung ihrer Gebietsverträglichkeit; Abgrenzung zu einer Schank- und Speisewirtschaft
VGH Bayern, Beschluss vom 04.10.2017 - Aktenzeichen 1 ZB 15.1673
DRsp Nr. 2018/1155
Nutzungsuntersagung für die Unterhaltung einer kerngebietstypischen Vergnügungsstätte; Kennzeichnung der Vergnügungsstätte als bauplanungsrechtlicher Nutzungsbegriff durch kommerzielle Freizeitgestaltung und Amüsierbetrieb; Beurteilung ihrer Gebietsverträglichkeit; Abgrenzung zu einer Schank- und Speisewirtschaft
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