OLG Düsseldorf vom 21.11.1991
5 U 49/91
Normen:
VOB/B § 14;
Fundstellen:
BauR 1992, 271

OLG Düsseldorf - 21.11.1991 (5 U 49/91) - DRsp Nr. 1998/2564

OLG Düsseldorf, vom 21.11.1991 - Aktenzeichen 5 U 49/91

DRsp Nr. 1998/2564

Das Fehlen von Aufmaßen geht grundsätzlich zu Lasten des Auftragnehmers eines Werkvertrages, denn er hat den Umfang der von ihm durchgeführten Arbeiten zu beweisen. Die Beweislast kehrt sich jedoch um, wenn der Auftraggeber die Aufzeichnungen des Auftragnehmers, die dieser zur Grundlage seiner Abrechnung gemacht hat, in Händen hatte und somit die Richtigkeit der Angaben überprüfen konnte und die Überprüfung der Mengenangaben daran scheitert, daß die Aufzeichnungen des Auftragnehmers aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht mehr vorgelegt werden können.

Normenkette:

VOB/B § 14;
Fundstellen
BauR 1992, 271