OLG Düsseldorf - 26.11.1991 (23 U 61/91) - DRsp Nr. 1998/2563
OLG Düsseldorf, vom 26.11.1991 - Aktenzeichen 23 U 61/91
DRsp Nr. 1998/2563
Meldet der Auftragnehmer nach Besichtigung der von Auftraggeber erbrachten Vorunternehmerleistung gegenüber dem Auftraggeber konkrete Bedenken an und lehnt er für den Fall der Ausführung seiner Arbeiten ohne vorherige Nachbesserung der konkreten Beanstandungen jede Gewährleistung für darauf beruhende Mängel ab, so berechtigt dies den Auftraggeber nicht zur Kündigung des Werkvertrages aus wichtigem Grund, selbst wenn die Bedenken zu Unrecht erhoben worden sein sollten.