OLG Düsseldorf vom 26.11.1991
23 U 61/91
Normen:
VOB/B § 4;
Fundstellen:
BauR 1992, 381

OLG Düsseldorf - 26.11.1991 (23 U 61/91) - DRsp Nr. 1998/2563

OLG Düsseldorf, vom 26.11.1991 - Aktenzeichen 23 U 61/91

DRsp Nr. 1998/2563

Meldet der Auftragnehmer nach Besichtigung der von Auftraggeber erbrachten Vorunternehmerleistung gegenüber dem Auftraggeber konkrete Bedenken an und lehnt er für den Fall der Ausführung seiner Arbeiten ohne vorherige Nachbesserung der konkreten Beanstandungen jede Gewährleistung für darauf beruhende Mängel ab, so berechtigt dies den Auftraggeber nicht zur Kündigung des Werkvertrages aus wichtigem Grund, selbst wenn die Bedenken zu Unrecht erhoben worden sein sollten.

Normenkette:

VOB/B § 4;
Fundstellen
BauR 1992, 381