OVG Nordrhein-Westfalen vom 23.01.1991
10 A 2117/87
Normen:
BauGB § 1 Abs. 5 Nr. 3 ;
Fundstellen:
NVwZ 1991, 900

OVG Nordrhein-Westfalen - 23.01.1991 (10 A 2117/87) - DRsp Nr. 1996/18400

OVG Nordrhein-Westfalen, vom 23.01.1991 - Aktenzeichen 10 A 2117/87

DRsp Nr. 1996/18400

Ob die Auswirkungen der Nutzung von Außensportanlagen einer Grundschule für Bewohner eines angrenzenden reinen Wohngebiets zumutbar sind, richtet sich danach, ob erhebliche Belästigungen zu erwarten sind. Es ist nicht auf einen Mittelungspegel abzustellen, der auf 16 Tagesstunden bezogen ist. Auch der Entwurf der VDI-Richtlinie 3724 ist keine geeignete Bewertungsgrundlage. Wesentlich ist die Akzeptanz in der Bevölkerung, die u.a. vom Anlaß des Lärms, seiner Dauer und seiner Häufigkeit abhängt.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 5 Nr. 3 ;
Fundstellen
NVwZ 1991, 900