Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg, weil der allein geltend gemachte Verfahrensmangel gemäß §
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