Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen eine dem Beklagten erteilte Ausnahme von Verboten einer Wasserschutzgebietsverordnung.
Die Klägerin ist ein gemeinsames Kommunalunternehmen (gKU), dem seit 1. Oktober 2010 die Aufgabe der Wasserversorgung (Aufgaben und Befugnisse) für das Gebiet der Gemeinde Wörthsee übertragen ist.
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