VGH Bayern - Beschluss vom 08.12.2017
1 CS 17.2159
Normen:
BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
VG München, vom 04.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 SN 17.4263

Rechtmäßige Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Hotels mit Tiefgarage

VGH Bayern, Beschluss vom 08.12.2017 - Aktenzeichen 1 CS 17.2159

DRsp Nr. 2018/14114

Rechtmäßige Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Hotels mit Tiefgarage

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2;

Gründe

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.

Die mit der Beschwerde dargelegten Gründe rechtfertigen nicht, den angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichts zu ändern und der Antragstellerin vorläufigen Rechtsschutz gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 17. November 2016 zu gewähren.