Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
Die mit der Beschwerde dargelegten Gründe rechtfertigen nicht, den angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichts zu ändern und der Antragstellerin vorläufigen Rechtsschutz gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 17. November 2016 zu gewähren.
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