Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
III.Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.250 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der vom Antragsgegner angeordneten Teilstilllegung einer von ihm betriebenen Anlage zur Haltung von Legehennen.
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