Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31.3.2021 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120.000 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert wird für die erste Instanz und das Berufungsverfahren auf 60.000 € festgesetzt.
I.
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