Zu § 642 BGBEntschädigung des Auftragnehmers gem. § 642 BGB für Baustillstand wegen verspäteter Betonlieferung des Auftraggebers
OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.02.2013 -
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob § 642 BGB im BGB -Bauvertrag eine Behinderungsanzeige voraussetzt und der Auftragnehmer wegen einer verspäteten Betonlieferung des Auftraggebers für den hierdurch verursachten Baustillstand eine Entschädigung gem. § 642 BGB beanspruchen kann.
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
"1. Der Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB setzt im BGB -Bauvertrag keine Behinderungsanzeige voraus.
2. Hält der Auftragnehmer seine Mitarbeiter auf der Baustelle zur Verfügung, gibt er dadurch zu erkennen, dass er bereit und in der Lage ist, seine Leistung zu erbringen.
3. Die gemäß § 642 BGB zu zahlende Entschädigung ist Entgelt und damit umsatzsteuerpflichtig."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|