§§ 307 Abs. 1 Satz 1, 307 Abs. 2 Nr. 1, 631, 633, 634 BGB

Zu §§ 307 Abs. 1 Satz 1, 307 Abs. 2 Nr. 1, 631, 633, 634 BGBWinterdienstvertrag ist Werkvertrag

BGH, Urt. v. 06.06.2013 - VII ZR 355/12 IBR 2013, 646

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

welche Rechtsnatur der Winterdienstvertrag hat, ob eine solche Leistung abnahmebedürftig ist und welche weiteren Rechtsfolgen sich hieraus ergeben.

II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:

"1. Verpflichtet sich der Unternehmer, eine bestimmte Fläche von Schnee-und Eisglätte freizuhalten, ist Werkvertragsrecht anwendbar.

2. Eine solche Leistung ist grundsätzlich nicht abnahmebedürftig, so dass es gerechtfertigt ist, das Mängelrecht der §§ 634 ff. BGB anzuwenden, wenn der Unternehmer die Leistung in Erfüllung seiner gesamten Verbindlichkeit erbracht hat.

3. Eine Formularbestimmung, wonach der Vertragspartner des Verwenders diesem eine Frist zur Nacherfüllung setzen muss, auch wenn eine Fristsetzung gemäß § 323 Abs. 2, § 326 Abs. 5, § 636 BGB entbehrlich ist, benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil sie von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweicht."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: