Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Wiesbaden -
1. Zivilkammer - vom 2.10.2018 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 10.000 € festgesetzt.
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