Der Antrag wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Instanzen auf 5.160,- Euro festgesetzt.
Der Antrag hat keinen Erfolg.
Die geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§
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