OLG Düsseldorf - Urteil vom 15.02.2022
23 U 153/20
Normen:
BGB § 631; BGB § 634 Nr. 4; BGB § 280; BGB § 281;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 04.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 19/20

Schadensersatzanspruch wegen einer Pflichtverletzung aus einem ArchitektenvertragVerlegung von Parkett auf einer FußbodenheizungFehlender Hinweis auf die Notwendigkeit einer TemperaturbegrenzungTemperaturbeständigkeit eines Bodenbelags

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2022 - Aktenzeichen 23 U 153/20

DRsp Nr. 2022/7071

Schadensersatzanspruch wegen einer Pflichtverletzung aus einem Architektenvertrag Verlegung von Parkett auf einer Fußbodenheizung Fehlender Hinweis auf die Notwendigkeit einer Temperaturbegrenzung Temperaturbeständigkeit eines Bodenbelags

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 04.08.2020 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf aufgehoben.

Die Klage ist dem Grunde nach zu einem Drittel gerechtfertigt.

Die Sache wird zur Verhandlung und Entscheidung über den Betrag des Anspruchs an das Landgericht zurückverwiesen.

Die Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits, auch des Berufungsverfahrens, bleibt dem Endurteil im Betragsverfahren vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 631; BGB § 634 Nr. 4; BGB § 280; BGB § 281;

Gründe

A.

1. 2.