1. | Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die ausführliche Darstellung der Verjährungsregelung in Teil 4/3.4.3 verwiesen. |
Mangel- und Mangelfolgeschäden | |
2. | Der in § |
Nichtmangelbezogene Nebenpflichtverletzungen | |
3. | Schadensersatzansprüche wegen sonstiger nichtmangelbezogener Nebenpflichtverletzungen, wie z.B. die Verletzung von Obhutspflichten, werden nicht von der werkvertraglichen Sonderverjährungsregelung des § |
Beispiel |
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