Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin zu 1) wird der Beschluss der Vergabekammer des Landes Berlin, 2. Beschlussabteilung, vom 19. Februar 2018 - VK-B2-27/17 - dahin abgeändert, dass die Verfahrensgebühr auf 6.900 Euro festgesetzt wird, und klargestellt, dass die Antragsgegnerin zu 1) die Verfahrensgebühr, von deren Zahlung der Antragsgegner zu 2) befreit ist, zur Hälfte zu tragen hat. Im Übrigen werden die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin zu 1) zurückgewiesen und die sofortige Beschwerde des Antragsgegners zu 2) als unzulässig verworfen.
Die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin haben die Antragsgegner je zur Hälfte zu tragen; im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 8.025 Euro festgesetzt.
A.
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