LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 24.08.2010
12 Sa 1976/09
Normen:
VTV Bau § 21 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 17.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 441/09

Sozialkassenpflicht im Baugewerbe; baugewerbliche Tätigkeit bei Sanierung und Vermietung einer Immobilie; unbegründete Auskunftsklage der Sozialkasse bei bloßer Eigentumsnutzung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.08.2010 - Aktenzeichen 12 Sa 1976/09

DRsp Nr. 2011/7690

Sozialkassenpflicht im Baugewerbe; baugewerbliche Tätigkeit bei Sanierung und Vermietung einer Immobilie; unbegründete Auskunftsklage der Sozialkasse bei bloßer Eigentumsnutzung

1. Die Sanierung einer angekauften Immobilie mit allein zu diesem Zweck beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmern und ihre anschließende Verpachtung (Vermietung) als Hotelbetrieb an einen Dritten stellt nur dann eine baugewerbliche Tätigkeit dar, wenn die Verwaltung des verpachteten Bauwerks eine besonders umfangreiche berufsmäßige Tätigkeit erfordert. 2. Ansonsten ist die Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes zum Zwecke der Vermietung oder Verpachtung kein Gewerbebetrieb des Vermieters, sondern eine Art der Nutzung des Eigentums am Grundstück als Kapitalanlage (im Anschluss an BAG 11.03.1998 - 10 AZR 220/97; 14.12.2005 - 10 AZR 180/05).

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 17. September 2009, Az.: 4 Ca 441/09, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VTV Bau § 21 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Rahmen des A um die Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung von Auskünften für die Zeit von Oktober 2007 bis März 2009.