BVerwG - Beschluss vom 07.12.2015
4 BN 47.15
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 2a;
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 21.08.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 D 61/14

Städtebauliche Rechtfertigung der Festsetzung vom Bauordnungsrecht abweichender Maße der Tiefe von Abstandsflächen

BVerwG, Beschluss vom 07.12.2015 - Aktenzeichen 4 BN 47.15

DRsp Nr. 2016/1134

Städtebauliche Rechtfertigung der Festsetzung vom Bauordnungsrecht abweichender Maße der Tiefe von Abstandsflächen

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. August 2015 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 10 000 € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 2a;

Gründe

Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Antragstellerin beimisst.