Der im Urteil des Senats vom 07.02.2017 auf 15.000,- € festgesetzte Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 375.000,- € erhöht.
Der Streitwert war wie vom Kläger angeregt gemäß §
Für die Berufung der Beklagten bleibt es aus den Gründen des im Tenor genannten Urteils bei einem in den Gesamtstreitwert einzustellenden Teilbetrag von 15.000,- €.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|