OVG Schleswig-Holstein - Urteil vom 29.06.2016
1 KN 16/15
Normen:
BauGB § 1 Abs. 4; BauGB § 3 Abs. 2;

Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans im Wege des Normenkontrollverfahrens

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.06.2016 - Aktenzeichen 1 KN 16/15

DRsp Nr. 2016/14267

Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans im Wege des Normenkontrollverfahrens

1. Soweit ein Bebauungsplan nach dem Bekanntmachungstext nicht für jedermann, sondern nur für "alle Interessierten" zur Einsicht bereitgehalten wird, ist dies rechtlich unerheblich. 2. Im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans ist lediglich eine Abschätzung durch den Plangeber geboten, ob der Verwirklichung der Planung artenschutzrechtliche Verbotstatbestände als unüberwindliche Vollzugshindernisse entgegenstehen werden. 3. Im Hinblick auf den Vorrang der Innentwicklung bedarf bei einer - wie hier - nur einen (kleineren) Teil der Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken abdeckenden Planung die Frage, ob dieser Teil durch Planungsalternativen im Innenbereich hätte abgedeckt werden können, keiner eingehenden Prüfung, wenn die Innenbereichsflächen mangels Verfügbarkeit derzeit nicht zur Verfügung stehen. Unter diesen Umständen müssen Untersuchungen zu einer Alternativplanung nicht bis ins Detail gehen. 4. Das Interesse, nicht zu Erschließungsbeiträgen herangezogen zu werden, stellt regelmäßig keinen die Ausweisung eines Baugebiets hindernden privaten Belang dar. 5.