Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 15.7.2015 - 26. Zivilkammer - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
I.
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zahlung von Werklohn für Arbeiten im Bereich Heizung, Klima und Sanitär in Anspruch.
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