Die Berufung des Verfügungsbeklagten gegen das Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 08.01.2021, Az.
Der Verfügungsbeklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 20.000,00 EUR festgesetzt.
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