OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 09.06.2022
6 U 102/21
Normen:
ZPO § 91; ZPO § 91a;
Fundstellen:
GRUR-RR 2022, 507
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, vom 01.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 88/20

Unterlassungsansprüche und Vertragsstrafeansprüche wegen eines behaupteten Verstoßes gegen die Pkw-EnVKVAngabe offizieller spezifischer CO2-Emissionen in Werbeschriften für PkwLesbarkeit und Gleichartigkeit der Angaben mit dem Hauptteil der Werbebotschaft

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.06.2022 - Aktenzeichen 6 U 102/21

DRsp Nr. 2022/11567

Unterlassungsansprüche und Vertragsstrafeansprüche wegen eines behaupteten Verstoßes gegen die Pkw-EnVKV Angabe offizieller spezifischer CO2-Emissionen in Werbeschriften für Pkw Lesbarkeit und Gleichartigkeit der Angaben mit dem Hauptteil der Werbebotschaft

Zu den Anforderungen nach § 5 Pkw-EnVKV an die Angabe offizieller spezifischer CO2-Emissionen in Werbeschriften im Hinblick auf die gute Lesbarkeit und Gleichartigkeit mit dem Hauptteil der Werbebotschaft (hier Einhaltung verneint)

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 1.3.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Darmstadt wird zurückgewiesen, soweit der Rechtsstreit nicht übereinstimmend für erledigt erklärt wurde.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000 € abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Normenkette:

ZPO § 91; ZPO § 91a;

Gründe

I.

Die Parteien streiten um Unterlassungsansprüche und Vertragsstrafeansprüche wegen eines behaupteten Verstoßes gegen die PKW-EnVKV.