OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 09.06.2022
6 U 232/21
Normen:
ZPO § 92 Abs. 1;
Fundstellen:
GRUR 2022, 1345
MDR 2022, 1107
MMR 2022, 887
NJW-RR 2022, 1273
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 21.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 06 O 26/21

Unterlassungsansprüche wegen der Nutzung des Early Reviewer ProgramsVerkaufsplattform amazon.deUnlautere getarnte Werbung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.06.2022 - Aktenzeichen 6 U 232/21

DRsp Nr. 2022/11570

Unterlassungsansprüche wegen der Nutzung des „Early Reviewer Programs“ Verkaufsplattform amazon.de Unlautere getarnte Werbung

Fließen in das Gesamtbewertungsergebnis für Produkte, die auf einer Verkaufsplattform angeboten werden, auch Rezensionen ein, für die an den Rezensenten ein - wenn auch geringes - Entgelt gezahlt wird, und es wird die Berücksichtigung dieser bezahlten Rezensionen nicht kenntlich gemacht, handelt es sich um einen Fall der unlauteren getarnten Werbung.

Tenor

Auf die Berufung der Antragsgegnerinnen wird das Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21.9.2021 teilweise abgeändert.

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18.5.2021 (Az. 2/6 O 136/21) in Form des Urteils vom 21.9.2021 (Az. 3/6 O 26/21) wird aufgehoben, soweit sie sich gegen die Antragsgegnerin zu 1) richtet. Insoweit wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten beider Instanzen haben die Antragstellerin und die Antragsgegnerin zu 2) je zur Hälfte zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin hat die Antragsgegnerin zu 2) zur Hälfte zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin zu 1) hat die Antragstellerin zu tragen. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.