Auf die Revision der Antragsteller wird das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. April 2018 aufgehoben, soweit die Anträge abgelehnt worden sind.
Insoweit wird die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zurückverwiesen.
Die Entscheidung über die Kosten bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
I
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|