Die Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 3 "O ..." - Erweiterungsbereich "O ...-Süd" -, bekanntgemacht am 7. Oktober 2016, ist unwirksam.
II.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III. IV.
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