Zu §
BGH, Urteil vom 18.09.2007 - X ZR 89/04 IBR 2008,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu:
dem zwingenden Angebotsausschluss bei fehlenden Erklärungen zum Nachunternehmereinsatz.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
Werden in den Ausschreibungsunterlagen Erklärungen zu den Leistungen, die der Bieter durch Nachunternehmer erbringen lassen will, gefordert, so ist ein Angebot, das diese Erklärungen nicht enthält, von der Wertung der Angebote nach §
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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