Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.12.2016 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000 EUR abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 40.000 EUR leistet.
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