Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 28.6.2017 geändert.
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 EUR festgesetzt.
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