Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20. Juni 2016 -
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 20.000,-- EUR festgesetzt.
I.
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