Das Verfahren wird eingestellt.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 16.11.2015 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Verfahren zweiter Instanz auf 4.000,00 EUR festgesetzt.
Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren durch die Berichterstatterin in entsprechender Anwendung der §§
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