Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Rheinlands vom 30.03.2022 (VK 32/21 L) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
I.
Die Antragstellerin begehrt, die Beigeladene von dem Vergabeverfahren auszuschließen sowie hilfsweise, das Vergabeverfahren in den Stand vor der Aufforderung zur Abgabe der finalen Angebote zurückzuversetzen.
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 1. 2. 1. 2. 1. 2. 3. 4. 5.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|