Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24.03.2021 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Münster unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage hin wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagten 8.383,74 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.03.2021 zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszugs tragen die Klägerin zu 49 % und die Beklagten zu 51 %. Die Kosten des zweiten Rechtszugs tragen die Klägerin zu 46 % und die Beklagten zu 54 %.
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