Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 3. Juli 2008 -
Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger einen Bauvorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Flst.-Nr. xxx, Gemarkung Dietenbach, nach Maßgabe seines Antrags vom 23.11.2005 zu erteilen.
Der Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen je zur Hälfte.
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