Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer vom 31. März 2022 (Az.: 69 d VK - 45/2020) wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Gerichtskosten sowie die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 38.351,20 festgesetzt.
I.
Der Antragsgegner hatte mit Bekanntmachung vom 18.5.2020 den Auftrag für die Beschaffung und Inbetriebnahme einer Lichtsignalsteuerungszentrale X (LSt-Zentrale X) zur Anbindung der von X1 betriebenen Lichtsignalanlage (LSA) an die Verkehrszentrale X (VZH) im Verhandlungsverfahren europaweit ausgeschrieben. Ziel der Anbindung der von X1 betriebenen Lichtsignalanlagen an die Verkehrszentrale Xs ist
eine verbesserte betriebliche Überwachung,
die Übertragung von Verkehrsdaten zur verbesserten Ereigniserkennung an das Netz und
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