OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 28.07.2022
11 Verg 4/22
Normen:
§ 60 VgV; § 57 VgV; § 97 GWB;
Vorinstanzen:
VK Hessen, vom 31.03.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 69 d VK - 45/2020

Voraussetzungen einer Preisprüfung

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 28.07.2022 - Aktenzeichen 11 Verg 4/22

DRsp Nr. 2023/1082

Voraussetzungen einer Preisprüfung

Die Durchführung einer Preisprüfung erfolgt vergabefehlerfrei, wenn das Angebot des Bieters 16 % von dem nächsthöheren Angebot abweicht, weit unterhalb der Kostenschätzung des Auftraggebers liegt und der Bieter selbst den Preis seines ersten Angebots mit seinem finalen Angebot ganz erheblich (60 %) unterschreitet.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer vom 31. März 2022 (Az.: 69 d VK - 45/2020) wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin hat die Gerichtskosten sowie die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 38.351,20 festgesetzt.

Normenkette:

§ 60 VgV; § 57 VgV; § 97 GWB;

Gründe

I.

Der Antragsgegner hatte mit Bekanntmachung vom 18.5.2020 den Auftrag für die Beschaffung und Inbetriebnahme einer Lichtsignalsteuerungszentrale X (LSt-Zentrale X) zur Anbindung der von X1 betriebenen Lichtsignalanlage (LSA) an die Verkehrszentrale X (VZH) im Verhandlungsverfahren europaweit ausgeschrieben. Ziel der Anbindung der von X1 betriebenen Lichtsignalanlagen an die Verkehrszentrale Xs ist

eine verbesserte betriebliche Überwachung,

die Übertragung von Verkehrsdaten zur verbesserten Ereigniserkennung an das Netz und