OVG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 24.04.2009
OVG 10 S 13.08
Normen:
VwGO § 47 Abs. 2; BauGB § 1 Abs. 4; i.d.F. von 1998 ; BauGB § 1 Abs. 6; BauGB § 6 Abs. 5; BauGB § 35 Abs. 3 S. 3; BauGB § 214 Abs. 1 Nr. 1 -4; i.d.F. von 2004 ; BauGB § 214 Abs. 3 S. 2; BauGB § 215 Abs. 1; BauGB § 215 Abs. 2; ROG § 3 Nr. 2, 4; ROG § 4 Abs. 1; ROG § 4 Abs. 2;

Vorläufige Außervollzugsetzung der Darstellungen von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan; Bewertung der Verzögerung eines Bauvorhabens und finanzieller Verluste als schwerer Nachteil i.R.e. Interessenabwägung; Wirksamkeit der Darstellungen von Sondergebieten für Windkraftnutzung im Flächennutzungsplan; Unbeachtlichkeit von Mängeln i.S.d. § 214 Baugesetzbuch (BauGB) bei Fristablauf; Ermittlungsdefizit aufgrund der Orientierung an einem Teilregionalplan im Hinblick auf den Umfang der darzustellenden Sondergebiete für die Windkraftnutzung

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.04.2009 - Aktenzeichen OVG 10 S 13.08

DRsp Nr. 2009/23217

Vorläufige Außervollzugsetzung der Darstellungen von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan; Bewertung der Verzögerung eines Bauvorhabens und finanzieller Verluste als schwerer Nachteil i.R.e. Interessenabwägung; Wirksamkeit der Darstellungen von Sondergebieten für Windkraftnutzung im Flächennutzungsplan; Unbeachtlichkeit von Mängeln i.S.d. § 214 Baugesetzbuch (BauGB) bei Fristablauf; Ermittlungsdefizit aufgrund der Orientierung an einem Teilregionalplan im Hinblick auf den Umfang der darzustellenden Sondergebiete für die Windkraftnutzung

Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 47 Abs. 2; BauGB § 1 Abs. 4; i.d.F. von 1998 ; BauGB § 1 Abs. 6; BauGB § 6 Abs. 5; BauGB § 35 Abs. 3 S. 3; BauGB § 214 Abs. 1 Nr. 1 -4; i.d.F. von 2004 ; BauGB § 214 Abs. 3 S. 2; BauGB § 215 Abs. 1; BauGB § 215 Abs. 2; ROG § 3 Nr. 2, 4; ROG § 4 Abs. 1; ROG § 4 Abs. 2;

Gründe:

I.