Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Offenburg vom 23.02.2022, Az.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
I.
Die Verfügungsklägerin (im Folgenden: Klägerin) begehrt im einstweiligen Verfügungsverfahren die Untersagung des Betriebs einer Spielhalle der Verfügungsbeklagten (im Folgenden: Beklagte) in der C-Straße ... in D.
Hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen wird auf das Urteil des Landgerichts Offenburg vom 23.02.2022 Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).
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