Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde bleibt ohne Erfolg.
Die von der Antragstellerin vorgetragenen Gründe, auf die die Prüfung im Beschwerdeverfahren beschränkt ist (§
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