Auf die weitere Beschwerde der Gläubigerin vom 18.01.2021 gegen den Beschluss des Landgerichts Wiesbaden vom 17.12.2020 wird die Sache
zur erneuten Entscheidung über die Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Amtsgericht Wiesbaden vom 20.10.2020 unter Beachtung der in den Gründen dieses Beschlusses niedergelegten Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts
an das Landgericht Wiesbaden zurückverwiesen.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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