Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10.11.2021 teilweise abgeändert.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird auch im Hinblick auf Ziff. I. 1. und 2. des Verfügungsantrages (= Ziff. 1 und 2. des Urteilstenors) zurückgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Verfügungsverfahrens erster Instanz tragen die Antragstellerin 3/4 und die Antragsgegnerin 1/4; von den Kosten des Verfügungsverfahren zweiter Instanz tragen die Antragstellerin 2/3 und die Antragsgegnerin 1/3.
Das Urteil ist rechtskräftig.
I.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|