OLG Köln - Urteil vom 24.06.2022
6 U 8/22
Normen:
UWG § 3; UWG § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UWG § 8;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 07.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 31 O 228/20

Werbung für die die Erstellung und Gestaltung von FotobüchernIsolierte Hervorhebung eines sehr guten Teilergebnisses eines TestberichtsBegriff der Irreführung

OLG Köln, Urteil vom 24.06.2022 - Aktenzeichen 6 U 8/22

DRsp Nr. 2022/11062

Werbung für die die Erstellung und Gestaltung von Fotobüchern Isolierte Hervorhebung eines sehr guten Teilergebnisses eines Testberichts Begriff der Irreführung

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 7. Dezember 2021 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 228/20 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

UWG § 3; UWG § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UWG § 8;

Gründe

I.

Die Beklagte bietet auf ihrer Internetseite Internetadresse 1 die Erstellung und Gestaltung von Fotobüchern an. In einem im August 2020 durchgeführten Test der Stiftung Warentest hat sie das Gesamtergebnis "Mangelhaft" erreicht. In der Einzelkategorie "Bildqualität" hat sie das Urteil "Sehr gut" erhalten, womit sie isoliert wie folgt wirbt:

Das schlechte Gesamtergebnis beruhte im Wesentlichen auf einer von der Stiftung Warentest festgestellten Datenunsicherheit. Vor Veröffentlichung ist die Beklagte auf die Unsicherheit hingewiesen worden, woraufhin sie ihre Datensicherheit verbessert hat. Diese Nachbesserung ist im Testbericht ausdrücklich näher thematisiert worden.

1. 2.