OLG Celle - Urteil vom 18.05.2022
14 U 180/21
Normen:
ZPO § 304 Abs. 2; BGB § 631 Abs. 1;
Fundstellen:
NJW-RR 2022, 1247
NZBau 2022, 596
Vorinstanzen:
LG Bückeburg, vom 19.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 193/18

Werklohn für Erd-, Pflaster- und Bauarbeiten zur Erstellung eines barrierefreien Zugangs für RollstuhlfahrerAuslegung des Umfangs der Bindungswirkung eines GrundurteilsUnzulässigkeit von Feststellungen zur Anspruchshöhe in einem Grundurteil

OLG Celle, Urteil vom 18.05.2022 - Aktenzeichen 14 U 180/21

DRsp Nr. 2022/8269

Werklohn für Erd-, Pflaster- und Bauarbeiten zur Erstellung eines barrierefreien Zugangs für Rollstuhlfahrer Auslegung des Umfangs der Bindungswirkung eines Grundurteils Unzulässigkeit von Feststellungen zur Anspruchshöhe in einem Grundurteil

1. Dass der Umfang der Bindungswirkung eines Grundurteils durch Auslegung zu ermitteln ist, ändert nichts an dem Grundsatz, dass Fragen der Schadenshöhe nicht in Bindungswirkung erwachsen (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2005 - XI ZR 66/05, Rn. 19, juris). 2. Feststellungen zur Anspruchshöhe sind in einem Grundurteil unzulässig und binden für das Betragsverfahren auch dann nicht, wenn das Gericht eine Bindungswirkung herbeiführen wollte. 3. Die Mangelfreiheit eines Werkes folgt nicht allein daraus, dass einschlägige DIN eingehalten werden. Ein Mangel liegt nicht nur dann vor, wenn das Werk nicht den Regeln der Technik entspricht, sondern auch, wenn es sich nicht zum vertragsgemäßen Zweck eignet, unabhängig davon, ob die anerkannten Regeln der Technik eingehalten worden sind (BGH, Urteil vom 20. April 1989 - VII ZR 80/88, Rn. 18, juris).

Die Berufung der Beklagten gegen das am 19. November 2021 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bückeburg - Az. 1 O 193/18 - wird zurückgewiesen.

Zur Klarstellung wird der Tenor des Urteils des Landgerichts wie folgt neu gefasst: