OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 18.10.2017
8 W 31/17
Normen:
GKG § 40; GKG § 4 Abs. 1;
Fundstellen:
MDR 2018, 302
Vorinstanzen:
LG Gießen, vom 23.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 277/16

Wertfestsetzung bei Verweisung des Rechtsstreits vom Arbeitsgericht an ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 18.10.2017 - Aktenzeichen 8 W 31/17

DRsp Nr. 2017/16685

Wertfestsetzung bei Verweisung des Rechtsstreits vom Arbeitsgericht an ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Verweist das Arbeitsgericht den Rechtsstreit an ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, so hat die - für das gesamte Verfahren maßgebende - Wertfestsetzung in gleicher Weise zu erfolgen, wie wenn die Sache von Anfang an bei dem Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit anhängig gewesen wäre.

Tenor

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Gießen vom 23. März 2017 in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschlusses vom 30. Juni 2017 unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde abgeändert.

Der Streitwert wird für den Zeitraum bis zum 2. November 2016 auf € 100.000,00 und für den Zeitraum ab dem 3. November 2016 auf € 6.000,00 festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

GKG § 40; GKG § 4 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Parteien streiten um etwaige Vergütungsansprüche des Klägers für seine Einsätze als Spieler in der X-Bundesliga.