Auf die Berufung der Klägerin wird - soweit über die Berufungen beider Parteien nicht bereits rechtskräftig entschieden ist - das am 14.8.2014 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt a. M. unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird weiter verurteilt,
1.es bei Meidung von Ordnungsgeld bis 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an ihren Geschäftsführern, zu unterlassen,
2.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|