Der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main zu Az. 2-
Dem Antragsgegner wird es bei Meidung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt,
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in Bezug auf die Antragstellerin gegenüber Dritten zu behaupten/behaupten zu lassen und oder zu verbreiten/verbreiten zu lassen:
„Erst Produkte kopieren & klauen (...)“,
wenn dies geschieht, wie am 26.7.2022 auf TikTok unter dem Kanal X und wie auf nachfolgendem Screenshot ersichtlich:
Die Kosten des Eilverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
Beschwerdewert: 16.666 €
I.
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