Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung - bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft, oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, diese zu vollziehen an ihren Geschäftsführern - untersagt,
im geschäftlichen Verkehr für Matratzen
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