KG - Urteil vom 22.11.2022
5 U 1043/20
Normen:
UWG a.F. § 8 Abs. 3 Nr. 2; UWG § 7 Abs. 1; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 03.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 101 O 54/19

Wettbewerbswidrigkeit des Versendens von Werbe-E-Mails ohne Zustimmung des EmpfängersRechtsmissbräuchlichkeit der Inanspruchnahme zweier Konzerngesellschaften in 2 separaten Verfahren

KG, Urteil vom 22.11.2022 - Aktenzeichen 5 U 1043/20

DRsp Nr. 2023/2527

Wettbewerbswidrigkeit des Versendens von Werbe-E-Mails ohne Zustimmung des Empfängers Rechtsmissbräuchlichkeit der Inanspruchnahme zweier Konzerngesellschaften in 2 separaten Verfahren

1. Es stellt sich nicht als rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWGi dar, wenn ein Gläubiger bei einem einheitlichen Wettbewerbsverstoß gegen mehrere rechtlich unabhängige Konzernunternehmen als verantwortliche Unterlassungsschuldner getrennte Verfahren anstrengt, wenn eine der Beklagten ihren Sitz im Ausland hat. 2. Der Versand von Werbe-E-Mails stellt stets eine unzulässige Belästigung dar, wenn eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten nicht vorliegt.

1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 03. Juni 2020 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 101 des Landgerichts Berlin - 101 O 54/19 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.