Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts L. vom 21.12.2021 - Az.
es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen die Klägerin wie folgt im Internet zu bewerten, ohne dass ein geschäftlicher Kontakt zu dieser bestand:
"Bilddarstellung wurde entfernt"
b)der Klägerin über weitere von dem Beklagten abgegebene Bewertungen im Internet umfassend Auskunft zu erteilen;
c) 2. 3. 4.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|