Zu § 16 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B

Zu § 16 Abs. 5 Nr. 2 VOB/BSkonto-Abzüge sowohl auf Abschlags- als auch auf Schlusszahlungen

OLG Brandenburg, Urt. v. 16.12.2009 - 4 U 28/08 IBR 2010, 130

I. Das Urteil nimmt Stellung zu

der Frage, wie eine Skontovereinbarung zu formulieren ist, die nur bei rechtzeitiger Bezahlung aller Rechnungen gelten soll.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

•Die Möglichkeit eines Skontoabzugs ist nur dann auf die Schlusszahlung beschränkt, wenn es in Bezug auf andere Zahlungen, etwa Abschlagszahlungen, an einer Vereinbarung fehlt.”

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:

Zwischen den Parteien eines Bauvertrages ist folgende Skontovereinbarung getroffen:

"Wir gewähren 3 % Skonto bei Zahlungseingang auf dem Konto des Auftragnehmers innerhalb von acht Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung."

Auf der Grundlage dieser Skontovereinbarung zahlt der AG die 1. und 2. Abschlagszahlung sowie die Schlusszahlung innerhalb der vereinbarten Skontierungsfrist. Bei der 3. Abschlagszahlung hält er die vereinbarte Achttagefrist nicht ein. Der AN verweigert daraufhin jeden Abzug, da der AG nicht alle Rechnungen innerhalb der vereinbarten Achttagefrist bezahlt hat.