Zu § 16 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B; §§ 307, 310 BGB

Zu § 16 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B; §§ 307, 310 BGBSkontoklausel: Beginn der Skontierungsfrist mit Eingang einer prüfbaren Rechnung

OLG Saarbrücken, Urt. v. 08.12.2009 - 4 U 311/09 IBR 2010, 131

I. Das Urteil nimmt Stellung zu

der Frage, ob bei einer Skontovereinbarung der Beginn der Skontierungsfrist an den Eingang einer prüfbaren Rechnung geknüpft werden kann.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

"Einer in einem Bauvertrag enthaltenen Klausel, wonach der Besteller zur 6 %igen Skontierung berechtigt ist, falls er in einer nach Eingang einer prüfbaren Rechnung in Lauf gesetzten Skontierungsfrist Zahlung leistet, begegnet am Maßstab der §§ 307, 310 BGB keine Wirksamkeitsbedenken."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:

In einem Bauvertrag (Verhandlungsprotokoll) wurde zwischen AG und AN auf Vorschlag des AG folgende Skontierungsklausel vereinbart:

"Der Auftraggeber ist berechtigt, sowohl bei den Abschlagszahlungen als auch bei der Schlusszahlung 6 % Skonto abzuziehen, sofern er Zahlung nach Eingang einer prüffähigen Rechnung innerhalb folgender Fristen leistet: Schlusszahlung zu 95 % der geprüften Schlussrechnung innerhalb von 18 Werktagen oder ohne Skonto 30 Werktagen netto."